Allgemeine öffentliche Lizenzbestimmungen Lizenznehmer: Zum Lizenznehmer wird jeder, der die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (Sourcecodes, Grafiken, Musik etc.) des Produktes verbreitet und/oder verändert. Lizenzgeber: neo Software Produktions GmbH Wienerbergstraße 9/1 A-1100 Wien Österreich I. Allgemeines Produkt: Ein Computer- Onlinespiel mit dem (Arbeits-)Titel "Xxxxxx" für Windows 95/98/NT, Windows 2000 und kompatible Computer Systeme, basierend auf anhängigem Konzept. Gegenstand der Lizenz ist die öffentliche Weiterentwicklung und Veränderung des Produktes durch Lizenznehmer. II. Vergütung Der Lizenzgeber erhält für die zur Verfügungstellung des Produktes keinerlei Vergütung. Der Lizenzgeber erhält bei Fertigstellung durch Lizenznehmer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fertigstellung eine Kopie aller veränderten oder für das Produkt neu erstellten Unterlagen (Sourcecodes, Grafiken, Grafik Rohdaten) sowie ein lauffähiges Master der neuen Version für seinen eigenen Bedarf an seine offizielle Email Adresse "office@neo.at" mit dem Betreff "Open Source" und dem Produktnamen. Jede durch Lizenznehmer erstellte Version muss in zwei Versionen kostenlos und öffentlich zugängig gemacht werden: · Binary Distribution: Enthält ein installierbares Master UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei. · Developer's Distribution: Enthält alle Sourcecodes, alles Bild und Ton Material das zur Weiterentwicklung verwendet wurde UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei. III. Rechte und Pflichten Der Lizenzgeber überträgt den Lizenznehmern räumlich und zeitlich unbeschränkt das nicht exklusive Recht, die unter diese Bestimmungen fallenden Versionen des Produktes zur Gänze auf Datenträgern jeder heute (insbes., jedoch nicht nur, CD-ROM, DVD, CD-V, Laserdisc usw.) und zukünftig technisch realisierbaren Konfiguration (insbes., jedoch nicht nur PC-Chip, Diskette, magnetooptische Speicher, Band, Online usw.) umfassend und ausschließlich nichtkommerziell zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, und zwar in jeder heute und zukünftig technisch möglichen Form sowie das nicht exklusive Recht, die Versionen der Produktion zur Gänze ausschließlich unentgeltlich in jeder heute und künftig technisch möglichen Art (insbes., jedoch nicht nur Online, über das Internet oder sonstige Netzwerke, Online-Dienste, CD-ROM oder ähnliche Multimedia-Träger usw.) zu verbreiten. Lizenznehmer dürfen den ursprünglichen Namen des Produktes nicht verändern und die neuen Versionen ausschließlich durch Zusätze kenntlich machen. Beispiel Original Name: Der Clou! Beispiele Versions Name: Der Clou! - Windows Version V1.0 Der Clou! - Beute für Alle... Lizenznehmer müssen in jeder Version in der branchenüblichen Form auf den Lizenzgeber hinweisen. Ausschließlich hierfür ist den Lizenznehmern die Benutzung der Wortbildmarke "neo" des Lizenzgebers bis auf Widerruf gestattet. Die Vermerke "basierend auf der Originalversion von neo Software" und "Details darüber finden Sie unter www.neo.at" müssen deutlich lesbar im Installationsteil und nach dem Start des Produktes am Bildschirm dargestellt werden. Eine inhaltlich unveränderte Übersetzung dieser Phrasen in andere Sprachen ist zulässig. IV. Gewährleistung und Haftung In keinem Fall kann der Lizenzgeber für irgendwelche Schäden, Folgeschäden, Forderungen etc. haftbar gemacht werden, die durch die von Lizenzgeber erstmals veröffentlichte Version oder eine durch Lizenznehmer erstellte Version des Produktes entstanden sind. Im zweiten Falle sind die Lizenznehmer verpflichtet, den Lizenzgeber vollkommen schadlos zu halten. V. Schlussbestimmungen Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Wien.