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Allgemeine öffentliche Lizenzbestimmungen
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Lizenznehmer:
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Zum Lizenznehmer wird jeder, der die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten
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Unterlagen (Sourcecodes, Grafiken, Musik etc.) des Produktes verbreitet und/oder verändert.
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Lizenzgeber:
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neo Software Produktions GmbH
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Wienerbergstraße 9/1
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A-1100 Wien
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Österreich
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I.
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Allgemeines
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Produkt: Ein Computer- Onlinespiel mit dem (Arbeits-)Titel "Xxxxxx" für Windows 95/98/NT,
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Windows 2000 und kompatible Computer Systeme, basierend auf anhängigem Konzept.
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Gegenstand der Lizenz ist die öffentliche Weiterentwicklung und Veränderung des Produktes
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durch Lizenznehmer.
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II.
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Vergütung
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Der Lizenzgeber erhält für die zur Verfügungstellung des Produktes keinerlei Vergütung.
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Der Lizenzgeber erhält bei Fertigstellung durch Lizenznehmer innerhalb von 14 Kalendertagen
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nach Fertigstellung eine Kopie aller veränderten oder für das Produkt neu erstellten Unterlagen
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(Sourcecodes, Grafiken, Grafik Rohdaten) sowie ein lauffähiges Master der neuen Version für
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seinen eigenen Bedarf an seine offizielle Email Adresse "office@neo.at" mit dem Betreff
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"Open Source" und dem Produktnamen.
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Jede durch Lizenznehmer erstellte Version muss in zwei Versionen kostenlos und öffentlich
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zugängig gemacht werden:
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· Binary Distribution:
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Enthält ein installierbares Master UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.
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· Developer's Distribution:
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Enthält alle Sourcecodes, alles Bild und Ton Material das zur Weiterentwicklung verwendet
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wurde UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.
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III.
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Rechte und Pflichten
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Der Lizenzgeber überträgt den Lizenznehmern räumlich und zeitlich unbeschränkt das nicht
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exklusive Recht, die unter diese Bestimmungen fallenden Versionen des Produktes zur Gänze
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auf Datenträgern jeder heute (insbes., jedoch nicht nur, CD-ROM, DVD, CD-V, Laserdisc usw.)
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und zukünftig technisch realisierbaren Konfiguration (insbes., jedoch nicht nur PC-Chip,
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Diskette, magnetooptische Speicher, Band, Online usw.) umfassend und ausschließlich nichtkommerziell
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zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, und zwar in jeder heute und zukünftig technisch möglichen
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Form sowie das nicht exklusive Recht, die Versionen der Produktion zur Gänze ausschließlich
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unentgeltlich in jeder heute und künftig technisch möglichen Art (insbes., jedoch nicht nur
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Online, über das Internet oder sonstige Netzwerke, Online-Dienste, CD-ROM oder ähnliche
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Multimedia-Träger usw.) zu verbreiten.
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Lizenznehmer dürfen den ursprünglichen Namen des Produktes nicht verändern und die neuen Versionen
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ausschließlich durch Zusätze kenntlich machen.
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Beispiel Original Name:
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Der Clou!
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Beispiele Versions Name:
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Der Clou! - Windows Version V1.0
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Der Clou! - Beute für Alle...
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Lizenznehmer müssen in jeder Version in der branchenüblichen Form auf den Lizenzgeber hinweisen.
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Ausschließlich hierfür ist den Lizenznehmern die Benutzung der Wortbildmarke "neo" des Lizenzgebers
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bis auf Widerruf gestattet.
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Die Vermerke "basierend auf der Originalversion von neo Software" und
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"Details darüber finden Sie unter www.neo.at" müssen deutlich lesbar im Installationsteil und nach
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dem Start des Produktes am Bildschirm dargestellt werden. Eine inhaltlich unveränderte Übersetzung dieser
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Phrasen in andere Sprachen ist zulässig.
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IV.
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Gewährleistung und Haftung
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In keinem Fall kann der Lizenzgeber für irgendwelche Schäden, Folgeschäden, Forderungen etc. haftbar
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gemacht werden, die durch die von Lizenzgeber erstmals veröffentlichte Version oder eine durch Lizenznehmer
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erstellte Version des Produktes entstanden sind. Im zweiten Falle sind die Lizenznehmer verpflichtet, den
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Lizenzgeber vollkommen schadlos zu halten.
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V.
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Schlussbestimmungen
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Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich.
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Gerichtsstand ist Wien.
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