You cannot select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.

95 lines
3.8 KiB
Plaintext

Allgemeine öffentliche Lizenzbestimmungen
Lizenznehmer:
Zum Lizenznehmer wird jeder, der die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten
Unterlagen (Sourcecodes, Grafiken, Musik etc.) des Produktes verbreitet und/oder verändert.
Lizenzgeber:
neo Software Produktions GmbH
Wienerbergstraße 9/1
A-1100 Wien
Österreich
I.
Allgemeines
Produkt: Ein Computer- Onlinespiel mit dem (Arbeits-)Titel "Xxxxxx" für Windows 95/98/NT,
Windows 2000 und kompatible Computer Systeme, basierend auf anhängigem Konzept.
Gegenstand der Lizenz ist die öffentliche Weiterentwicklung und Veränderung des Produktes
durch Lizenznehmer.
II.
Vergütung
Der Lizenzgeber erhält für die zur Verfügungstellung des Produktes keinerlei Vergütung.
Der Lizenzgeber erhält bei Fertigstellung durch Lizenznehmer innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Fertigstellung eine Kopie aller veränderten oder für das Produkt neu erstellten Unterlagen
(Sourcecodes, Grafiken, Grafik Rohdaten) sowie ein lauffähiges Master der neuen Version für
seinen eigenen Bedarf an seine offizielle Email Adresse "office@neo.at" mit dem Betreff
"Open Source" und dem Produktnamen.
Jede durch Lizenznehmer erstellte Version muss in zwei Versionen kostenlos und öffentlich
zugängig gemacht werden:
· Binary Distribution:
Enthält ein installierbares Master UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.
· Developer's Distribution:
Enthält alle Sourcecodes, alles Bild und Ton Material das zur Weiterentwicklung verwendet
wurde UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.
III.
Rechte und Pflichten
Der Lizenzgeber überträgt den Lizenznehmern räumlich und zeitlich unbeschränkt das nicht
exklusive Recht, die unter diese Bestimmungen fallenden Versionen des Produktes zur Gänze
auf Datenträgern jeder heute (insbes., jedoch nicht nur, CD-ROM, DVD, CD-V, Laserdisc usw.)
und zukünftig technisch realisierbaren Konfiguration (insbes., jedoch nicht nur PC-Chip,
Diskette, magnetooptische Speicher, Band, Online usw.) umfassend und ausschließlich nichtkommerziell
zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, und zwar in jeder heute und zukünftig technisch möglichen
Form sowie das nicht exklusive Recht, die Versionen der Produktion zur Gänze ausschließlich
unentgeltlich in jeder heute und künftig technisch möglichen Art (insbes., jedoch nicht nur
Online, über das Internet oder sonstige Netzwerke, Online-Dienste, CD-ROM oder ähnliche
Multimedia-Träger usw.) zu verbreiten.
Lizenznehmer dürfen den ursprünglichen Namen des Produktes nicht verändern und die neuen Versionen
ausschließlich durch Zusätze kenntlich machen.
Beispiel Original Name:
Der Clou!
Beispiele Versions Name:
Der Clou! - Windows Version V1.0
Der Clou! - Beute für Alle...
Lizenznehmer müssen in jeder Version in der branchenüblichen Form auf den Lizenzgeber hinweisen.
Ausschließlich hierfür ist den Lizenznehmern die Benutzung der Wortbildmarke "neo" des Lizenzgebers
bis auf Widerruf gestattet.
Die Vermerke "basierend auf der Originalversion von neo Software" und
"Details darüber finden Sie unter www.neo.at" müssen deutlich lesbar im Installationsteil und nach
dem Start des Produktes am Bildschirm dargestellt werden. Eine inhaltlich unveränderte Übersetzung dieser
Phrasen in andere Sprachen ist zulässig.
IV.
Gewährleistung und Haftung
In keinem Fall kann der Lizenzgeber für irgendwelche Schäden, Folgeschäden, Forderungen etc. haftbar
gemacht werden, die durch die von Lizenzgeber erstmals veröffentlichte Version oder eine durch Lizenznehmer
erstellte Version des Produktes entstanden sind. Im zweiten Falle sind die Lizenznehmer verpflichtet, den
Lizenzgeber vollkommen schadlos zu halten.
V.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich.
Gerichtsstand ist Wien.